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Regulatorische Entwicklungen – Mehrwertsteuer

Regulatorische Entwicklungen – Mehrwertsteuer

By Simon Urbach, Zurich

Aug 18 2019

<h4>Alle Umsatzsteuererklärungen sind ab 2020 elektronisch einzureichen.</h4><p>Seit einigen Jahren ist es in der Schweiz möglich, auf Wunsch eine Mehrwertsteuerabrechnung elektronisch einzureichen. Im Sommer 2018 kündigte die ESTV an, dass die elektronische Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen voraussichtlich bis zum 1. Januar 2020 flächendeckend eingeführt wird und dass dann Papiereinreichungen nur noch auf Anfrage möglich sein werden.</p><h4>Radio- und Fernsehgebühren</h4><p>Seit dem 1. Januar 2019 müssen die Unternehmen auch eine Radio- und Fernsehgebühr zahlen. In der Schweiz unterliegen Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) und einen Gesamtumsatz von CHF 500'000 oder mehr haben, automatisch der Radio- und Fernsehgebühr.</p><p>Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem in der Mehrwertsteuererklärung gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) deklarierten Umsatz (inkl. freigestellter Umsatz). Es gibt mehrere Gebührenkategorien. Die jährliche Gebühr reicht von CHF 365 (Jahresumsatz unter CHF 1 Mio.) bis CHF 35'590 (Jahresumsatz über CHF 1 Mrd.).</p><p>Im Falle einer Mehrwertsteuergruppe oder einer Geschäftsgebührengruppe wird die Kategorie durch den Gesamtumsatz aller Unternehmen der Gruppe bestimmt. Mindestens 30 Unternehmen unter gemeinsamer Leitung können sich zu einer Gebührengruppe für die Zwecke der Radio- und Fernsehgebühren zusammenschliessen. Die Gruppe zahlt nur eine Jahresgebühr.</p>
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